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AutorenbildHeike HL

PhysioSein: Das unterschätzte Gebiet der gesetzlichen Vorgaben...

Aktualisiert: 22. Nov. 2020


PhysioSein: Das unterschätzte Gebiet der gesetzlichen Vorgaben - wurde mir klar, als ich eine hochinteressante und extrem wichtige Weiterbildung besucht habe: Aktuelles Pflichtwissen für Therapeuten. Ein Tagesseminar mit Herrn D. Benjamin Alt, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesundheitswesen. Es ging um die ganzen gesetzlichen Grundlagen, die uns Physios betreffen. Mit freundlicher Genehmigung von Herr Altmann darf ich von dem Seminar berichten. Und seinen Namen nennen sowie sein Buch...

Das Seminar ist meiner Meinung nach Pflicht für alle Neulinge und alte Hasen (positiv gemeint!!). Denn eines wurde auch in der Seminargruppe klar: Die meisten Teilnehmer (inklusive mir) wussten auf einfache Fragen in Bezug auf Rechte, Pflichten und gesetzliche Vorgaben keine wirklich fundierte Antwort. Geschweige denn eine Begründung für diese.

Wusstest Du zum Beispiel, dass es seit 2009 ein Rechtssprechung gibt, die es erlaubt, selbst als Masseur / med. Bademeister ohne Rezept zu behandeln? Ohne Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz? Denn es geht von dieser Tätigkeit laut Gericht keine nennenswerte Gefahr aus. Für Selbstzahler ist also eine Vielzahl an Heilbehandlungen auch ohne Verordnung zugänglich. Da wir Physios eine umfassendere Ausbildung erhalten haben als Masseure, dürfen wir viele Dinge ebenfalls anbieten ohne uns strafbar zu machen.

Wir haben in dem Seminar zudem viele wichtige Fakten zum sektoralen Heilpraktiker erfahren, zu Zivil- und Strafrecht, zu dem was uns als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtlich unmittelbar in einer Praxis betreffen kann und zu dem hochaktuellen Thema der Datensicherheit: Sogar als "Ein-Mann-Physiobetrieb" muss man gewährleisten, dass man alle in der neuen europäischen Verordnung zum Datenschutz verankerten Rechte und Pflichten erfüllt. Sogar ein "Verfahrensverzeichnis" muss vorhanden sein.

Ist Dir klar, dass Du beispielsweise bereits bei einem Anruf eines Patienten und den Schritten bis zum Behandlungsbeginn unzählige Daten verwendest? Schon dieser "einfache" Prozess ist ab 25. Mai 2018 genau vorgeschrieben. Und in einer Praxis verarbeitet man STÄNDIG Daten.

Es ging in dem Tagesseminar auch um die rechtlich korrekte Erstellung eines Behandlungsvertrages (der eigentlich aus einer Menge an Zusatzblättern mit eigenen (!) Unterschriften bestehen muss).

Zudem haben wir einiges zum Arbeitsrecht vertieft.

Hochinteressant waren auch die rechtlichen Pflichten des Therapeuten und wie weitreichend alleine die Schweigepflicht (z.B. bei Behandlungen im Pflegeheim) gilt.

Klar, gehört und gelernt hat man das mal...aber auf was das alles Auswirkungen hat...Keiner der 10 Teilnehmer hat sich gelangweilt!

Das ernüchterndste (und ebenfalls von vielen Teilnehmern unterschätzte) Thema war das zu Werberecht & Wettbewerbsrecht. Man glaubt nicht, wie viele Kollegen (aber auch andere Beteiligte des Gesundheitswesen in eigener Praxis) mit einer Internetpräsenz dagegen verstoßen...mit Gutscheinen, Wirk- und Heilversprechen (aufgrund ungünstiger Formulierungen etc.) sowie Besserstellung.

Wusstest Du zum Beispiel, dass man "Alle Kassen" NICHT auf sein Schild schreiben darf? Oder eine einfache Formulierung wie: "Als Wirkung der Massage (oder Physiotherapie) sind zu nennen...."?!?

Tja, so eine Abmahnung kann dann sehr teuer werden...Besser, man lässt die Inhalte vor Veröffentlichung prüfen, wenn man eine eigene Praxis hat. Inzwischen soll es Agenturen geben, die gezielt auf der Suche nach Verstößen und somit einer neuen Geldquelle sind.

Hier meine Tipps zu dem Thema:

  • Seminartipp: "Aktuelles Pflichtwissen für Therapeuten" besuchen - das war extrem erkenntnisreich! Es wird an vielen verschiedenen Fortbildungszentren angeboten

  • Website-Tipp: www.RechtsanwaltAlt.de

  • Buchtipp: Aktuelles Pflichtwissen für Therapeuten (D. Benjamin Alt & Rainer Hornbach), Pschick Sales (2016)

Augen auf bei der Praxistätigkeit ;-)



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